Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hopf Maretime

 

Willkommen bei

Hopf MareTime

 

  1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN, DEFINITIONEN
    1. In den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unser Unternehmen Hopf Maretime und Mitarbeiter mit dem Begriff „HM“ und unsere Partner Hopf Maretime Partner mit dem Begriff „HM Partner“ benannt.
    2. Der Vertragspartner des „HM“ oder „HM Partner“ wird mit dem Begriff „Kunde“ bezeichnet.
  • Gegenstand der vertraglichen Pflichten von „HM“ oder des „HM Partner“ ist die „Leistung“.
  1. Das Vertragsverhältnis zwischen „HM“, „HM Partner“ und „Kunde“ wird mit dem Begriff „Vertrag“ benannt. Verträge werden schriftlich geschlossen.
  2. Als „Honorar“ wird die Vergütung bezeichnet, die der „HM“ oder „HM Partner“ vom Kunden für seine Tätigkeit erhält.
  3. HM Partner sind unternehmerisch und selbstständig tätige Personen, die von dem Kunden gegen ein Honorar für eine zeitlich begrenzte, projektorientierte Tätigkeit von Hopf Maretime angeheuert werden.

 

  1. VERTRAULICHKEIT
    1. Die Beteiligten HM, HM Mitarbeiter und HM Partner gewährleisten höchste Vertraulichkeit, insbesondere im Hinblick auf personenbezogen Daten, auf Konditionen und Vergütungssätze, betriebsinterne Informationen etc. des Kunden. Eine Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nicht, wenn es sich um allgemein bekannte oder im Laufe der Vertragsbeziehung allgemein bekannt gewordene Informationen handelt.
    2. Ob der Kunde und HM und HM Partner Compliance- und Verschwiegenheitsverpflichtungen vereinbaren, ist vom Kunden selbst zu entscheiden.

 

  1. VERTRAG & VERTRAGSGEGENSTAND
  2. Verträge können in deutscher oder englischer Sprache zustande kommen.
  3. HM behält sich vor, den Auftrag auch an einen, in unserem Netzwerk befindlichen, Nachunternehmer (HM Partner) weiterzugeben. HM Partner muss zur Auftragsausführung entsprechende Zertifikate, Bescheinigungen und Versicherungen vorweisen.
  • Der Kunde wird HM und HM Partner nach Kräften unterstützen, um eine erfolgreiche Ausführung des Auftrages zu ermöglichen und alle zur Ausführung erforderlichen Informationen und Unterlagen und Bestimmungen (Satzungen der Gesellschaft, Geschäftsordnungen usw.) zur Verfügung stellen.
  1. Der Kunde erteilt ggf. HM und HM Partner Weisungsbefugnis.
  2. Der HM Partner gewährleistet eine sachgerechte, den aktuellen Standards der Branche entsprechenden Auftragsbearbeitung.
  3. Vereinbarungen zwischen dem Kunden und HM, sowie HM Partner sind verbindlich, sobald der Kunde ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Kunde die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
  • Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. – Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.
  • Nach Beendigung der Leistung kommt es zu einer gemeinsamen, oder von autorisierten Personen vollzogenen Leistungsabnahme. Diese Leistungsabnahme wird von beiden Seiten schriftlich protokolliert und zur Vorlage gebracht.
  1. Werden Partner von HM zum Einsatz kommen, sind der Kunde und HM Partner für die Zeit der Vertragsdauer und 24 Monaten darüber hinaus verpflichtet, mit dem eingesetzten und/oder vermittelten Partner ohne Zustimmung von HM kein Geschäftsverhältnis direkt oder indirekt einzugehen.
  2. Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung von HM zu einer direkten oder indirekten Zusammenarbeit zwischen Kunden und dem von HM gesandten HM Partner, schulden sowohl der Kunde wie auch der HM Partner eine Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 Euro an Hopf Maretime.

 

  1. VERGÜTUNG VON EINSATZZEITEN IM AUSLAND, UMGEHUNGSVERBOT
  2. Bei im Ausland eingesetzten Personen berechtigt, die Flugzeiten vom und zum Einsatzort als Einsatztage zum vereinbarten Tagessatz abzurechnen.
  3. HM Partner ist ferner berechtigt, alle Einsatzzeiten auch wenn nur angebrochene Tage geleistet werden zum vollen vereinbarten Tagessatz abzurechnen.
  • Sollte durch Flugzeiten die Datumsgrenze überquert werden, so wird IM die tatsächlich aufgewendete Zeit bei der Berechnung der abrechenbaren Tage berücksichtigen.
  1. Abweichende Konditionen können im jeweiligen Vermittlungsvertrag zwischen Kunden und HM oder HM Partner anders geregelt werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet HM über jede Vertragsänderung des Vertrages mit HM Partner zeitnah zu informieren.

 

  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
  2. Rechnungen werden von HM oder HM Partner 14-tägig eingereicht. Der Honoraranspruch des HM oder HM Partners wird 3 Werktage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  3. Rechnungen werden per E-Mail elektronisch versendet.
  • Alle Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen MwSt.
  1. Die Rechnungen sind zahlbar in EURO, oder der vertraglich vereinbarten Art und Währung.
  2. Soweit keine abweichenden Zahlungsfristen schriftlich vereinbart wurden, sind alle Rechnungen für Aufträge und Leistungen sofort und ohne Abzug fällig.
  3. Kommt der Kunde mit einer Zahlungspflicht in Verzug oder treten Umstände ein, die die Vermögenslage des Kunden verschlechtern bzw. dessen Kreditwürdigkeit beeinflussen, werden zugleich alle Forderungen des HM oder HM Partners gegenüber dem Kunden fällig. HM oder HM Partner ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
  • oder wenn HM für einen Zeitraum von mehr als   20   Einsatztagen an der Durchführung des Auftrages aus von ihm zu vertretenden Gründen gehindert ist. ??
  • Sicherungshypothek, Bankgarantie etc.
  1. Im Fall der Kündigung des vermittelten HM Partners bleibt der Anspruch von HM Partner auf das Honorar vollständig erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung des bereits bezahlten Honorars besteht nicht.
  2. Sollten ergänzend Kosten durch gesetzliche Auflagen, Gebühren oder Regelungen entstehen, so sind diese vom Kunden zu tragen.
  3. Mit Abschluss eines gültigen Vertrags und vor Arbeitsantritt des HM Partners wird an HM ein Vermittlungshonorar in Höhe von 25% der vereinbarten Gesamtrechnung zzgl. der gesetzlichen MwSt. zur Zahlung fällig.
  • Bei Kapitalbeteiligung der von HM gesandten Partner an den Kunden, werden mit Abschluss eines entsprechenden Gesellschafts- oder Beteiligungsvertrags 5% der vereinbarten Transaktionssumme (= Summe aller Kapitalbeteiligungen, die transferiert worden sind) an HM zur Zahlung fällig.

 

 

  1. KÜNDIGUNG, MITTEILUNGSPFLICHT, ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNGSVERBOT
  2. Der Kunde oder HM bzw. HM Partner können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
  3. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn HM bzw. HM Partner oder dem Kunden gravierende Fehlleistungen nachgewiesen werden, die es HM bzw. HM Partner oder dem Kunden eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar machen.
  • Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  1. Einwände gegen Leistungen oder Rechnungen von HM oder HM Partner muss der Kunde unverzüglich vorbringen (Rügepflicht).
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann HM Partner die beauftragte Leistung, ohne damit den Vertrag zu kündigen ruhen lassen.
  3. Zahlt der Kunde trotz einer weiteren Mahnung nicht, so ist HM Partner berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Für Tage, an denen HM Partner die Leistungen seiner Beauftragung bereithält, aber wegen Zahlungsverzugs nicht erbringt, kann HM Partner den vollen Tagessatz fakturieren (Annahmeverzug).
  • Kann die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, so trägt der Kunde für alle Löhne, Reisekosten, Rüstzeit, Vorbereitung und Bearbeitung die Kosten.
  • Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von HM Partner anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.

 

  1. HAFTUNG
  2. Für Fehler, die auf das Fehlen derartiger Unterlagen zurückzuführen sind, haftet HM und HM Partner nicht.
  3. Der Kunde trägt die Verantwortung für die etwa notwendige Beschaffung von Arbeits-, Zugangs- oder anderen Erlaubnissen, insbesondere auch für die Rechtmäßigkeit der Aufträge, die er an HM Partner erteilt.
  • Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Hopf Maretime nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von HM oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HM beruhen.
  1. Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten ( solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet Hopf Maretime nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder großb fahrlässigen Pflichtverletzung von HM oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HM beruhen.
  2. Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchsten 5 Tagessätze des vereinbarten Vertrages.
  3. Die vermittelten Partner handeln als Unternehmer eigenverantwortlich. Hopf Maretime übernimmt daher keinerlei Haftung, insbesondere nicht für Minder- oder Schlechtleistung des HM Partners.
  • HM haftet nur für Schäden, die von HM selbst, Mitarbeitern von HM Partner durch mangelhafte Ausführung des Dienstleistungsvertrages vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
  • Für fahrlässig verursachte Schäden haftet HM nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  1. Für das Erreichen bestimmter Ziele (Werkstücke, Reparaturen etc.) ist HM nicht verantwortlich BGB§611.
  2. Eine Haftung von HM (aus welchem Rechtsgrund auch immer) ist auf maximal fünf vereinbarte Tagessätze begrenzt.
  3. Die aufgeführten Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aufgrund des Fehlens abgegebener Zusicherungen sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Der Kunde prüft, ob eventuell in die bestehende Unternehmerversicherung HM und HM Partner im Zuge seiner Leistungserbringung Deckung finden und teilt dieses HM mit.
  • HM schließt die Haftung jedweder Vertragsstrafen, jeglicher Art, aus, die aus Entscheidungen des von HM beauftragten und beim Kunden eingesetzten Partners resultieren.

 

 

  1. Schlussbestimmungen
  2. Sollte eine Klausel des Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigens Vertrags oder der übrigen AGB´s nicht berührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von der Nationalität des HM Partners und dem Einsatzort.
  • Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bewirkt nicht ihre Wirksamkeit im Übrigen.